Abwägendes, vergleichendes Betrachten und Prüfen von etw., sorgsames Bedenken der Vor- und Nachteile von etw; genaues vergleichendes Prüfen der Vor- und Nachteile von juristisch zu entscheidenden Fragestellungen oder konträren
Wortschatz
B2
Upper Intermediate · 500 Wörter · 10 Seiten · 50 je Seite · mit Artikel, Aussprache und Beispiel. Deutsch → Englisch und Englisch → Deutsch.
Erklärung steht unten, getrennt, und wird nicht vorgelesen. der = blau · die = rot · das = grün
Wort
Einblick; Erkenntnis
Eine der gegenüberstehenden Aussagen, Erscheinungen o. Ä. logisch, faktisch o. ä. ausschließende Gegensätzlichkeit; unvereinbare, grundlegende Gegensätzlichkeit
Eine Entscheidung, bei der die Behörde zwischen mehreren rechtmäßigen Möglichkeiten wählen darf.
Art und Weise, wie etw. durchgeführt, ausgeführt wird; (konkrete Arbeitsschritte, Arbeitsmittel usw. umfassende) Methode, die als Grundlage zweckgerichteten Handelns dient
(öffentliche) Befragung von Fachleuten, Sachverständigen; Hearing
Eine Begründung nennt die Gründe für eine Entscheidung, zum Beispiel in einem Bescheid.
Rechtliche Grundlage
Das Zuständigsein; Befugnis, Kompetenz
Nach bereits erfolgter Fertigstellung vorzunehmende bzw. vorgenommene Veränderung zum Besseren hin; (Gewährleistungsrecht auf) Beseitigung des Mangels bei vorhergehender Bewirkung einer nicht pflichtgemäßen Leistung bei Kaufvertrag oder
Meist schriftlich gegebenes, fachmännisches Urteil
Das Äußern einer Meinung, die Ansicht zu etw; zu etw. geäußerte Meinung, Ansicht
Die augenblickliche Lage, der Stand der Dinge, Tatbestand, die Umstände
Feststellung des Sachverhaltes
Eine Auflage ist eine Bedingung, die eine Behörde an eine Genehmigung oder einen Bescheid knüpft. Bei einem Buch ist die Auflage die gedruckte Ausgabe. Das Wort bedeutet nicht Seite und nicht Website.
Rechtliches Mittel, durch das ein am Verfahren Beteiligter die Überprüfung einer noch nicht rechtskräftig gewordenen Entscheidung durch ein übergeordnetes Organ verlangen kann
Äußerung des Schmerzes, Kummers; Äußerung der Unzufriedenheit über etw., jmdn
Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten (nichtverfassungsrechtlicher Art) zuständiges ²Gericht
Sachverhalt, der sich aus den vorliegenden Akten und Unterlagen (in einer aktenkundigen Rechtsangelegenheit) ergibt; Umfang, Beweiskraft der Akten und Unterlagen, die zu einem bestimmten Sachverhalt, einer Angelegenheit, einem
Etw. in etw. hineinlegen; etw. in eine Flüssigkeit legen und dadurch einen bestimmten Zustand erhalten
Jmdn. an den Ausgangsort weisen; jmdn., etw. abweisen, mit Entschiedenheit erklären, dass man nicht gewillt ist, auf jmdn., etw. einzugehen, jmds. Anliegen stattzugeben, jmds. Angebot anzunehmen
Jmdm. etw. auseinandersetzen, erklären
Etw. betonen, um darauf aufmerksam zu machen
Recht
Das Überlegen und Einschätzen
Umstand, dass etw. nicht in einem angemessenen, ausgewogenen Verhältnis zu etw. anderem steht
Umstand, dass etwas erforderlich; rechtliches Kriterium zur Beurteilung des Verhältnisses eines eingesetzten Mittels zu einem erstrebten Zweck, das dann erfüllt ist, wenn das Mittel geeignet ist, den erstrebten Zweck zu erreichen und
Völlige Sicherheit; Entschiedenheit
Ergänzung, Spezifizierung geltenden Rechts; Weiterbildung oder Weiterbildungsveranstaltung auf dem Gebiet des Rechts und seiner Anwendung
Idealistische Anschauung, wonach die Entwicklung von vornherein feststehenden Zielen zustrebt
Feierliche, verbindliche Erklärung vor einer Behörde in fest geprägter Form, Schwur
Einwand, Protest
Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Verwaltung zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft
Durch eine Rechtsordnung garantierte Verlässlichkeit in der Einschätzung, ob ein bestimmtes Handeln rechtmäßig oder rechtswidrig ist sowie die sich daraus ergebende Sicherheit und Kalkulierbarkeit der rechtlichen Folgen eines bestimmten
Handeln nach ausschließlich subjektivem Ermessen und nach eigenen Interessen unter rücksichtsloser Anwendung der Macht und unter Missachtung der Rechte anderer
Rechtlich bindende, vom Staat und seinen Organen festgesetzte Vorschrift, Norm; bestimmter notwendiger und wesentlicher Zusammenhang zwischen den Dingen und Erscheinungen in der Natur
Das Verordnen, Verschreiben, Anordnen; das Verordnetwerden (von Medikamenten)
Verbindliche oder empfehlende (bestimmte Details aussparende) Anleitung, Weisung für eine (grob umrissene) Vorgehensweise in einer bestimmten Situation, zur Erreichung eines bestimmten Zieles
Verbindliche Anweisung, Anordnung, Verfügung
Abschnitt im Text von Gesetzen oder bestimmten Schriften, Verträgen
Unterbrechung eines fortlaufenden Textes; Abschnitt