Strafrecht: Rechtsposition, durch die jemand rechtlich dafür einzustehen hat, dass ein tatbestandsmäßiger Erfolg nicht eintritt
Wortschatz
C1
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Recht
Etw., was sich jmd. bewusst, entschlossen vorgenommen hat; feste Absicht
Verpflichtung zur Beachtung anerkannter rechtlicher, technischer, fachlicher o. ä. Regeln bei einer bestimmten Tätigkeit, insbesondere die Verpflichtung, Handlungen, die zu Schäden und Risiken bei anderen führen können, zu unterlassen
Eintritt einer beabsichtigten, angestrebten Wirkung, positives Ergebnis; Folge
Dem Gegenstand zugewandte Linse optischer Geräte
(wichtiges) Vermögen, Recht o. Ä., das geschützt werden soll; Gegenstand, der dem Schutz
Die feststehenden Tatsachen eines bestimmten Ereignisses, Sachverhalt; die im Gesetz festgelegten Merkmale einer Handlung
Rechtlich bindende, vom Staat und seinen Organen festgesetzte Vorschrift, Norm; bestimmter notwendiger und wesentlicher Zusammenhang zwischen den Dingen und Erscheinungen in der Natur
Gesetzbuch, das die wichtigsten Strafgesetze enthält
Geringfügiger Rechtsverstoß unterhalb der Ebene einer Straftat, der durch eine zuständige Verwaltungsbehörde mit Verwarnung oder Bußgeld geahndet wird
Geldzahlung, die für eine begangene Ordnungswidrigkeit
Amtlicher Bescheid
Einwand, Protest
Verfolgung einer Straftat durch die staatlichen Organe der Rechtspflege, um den Gesetzesverletzer der Bestrafung zuzuführen
Derjenige Szenenablauf, der ohne Unterbrechung gedreht wird; Anstellung
Mit Ausnahme von jmdm., etw; Verweigerung der weiteren Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft
Für jugendliche Straftäter, in bestimmten Fällen auch für Heranwachsende geltendes Strafrecht
Kurzer Freiheitsentzug für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende
Hilfe für strafrechtlich Verurteilte und deren Betreuung bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung oder der Anordnung von Führungsaufsicht durch vom Gericht bestellte Bewährungshelfer; Einrichtung, Organisation, Person oder Gruppe von
Jmd., der vom Gericht dazu bestellt wird, einem verurteilten Straftäter bei Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung
Weibliche Person, die Straftäter mit Bewährungsstrafe beaufsichtigt und dabei unterstützt, die Bewährungsauflagen zu erfüllen
Vollzug der in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil ausgesprochenen Freiheitsstrafe in einer Strafanstalt
Meist offiziell, vor allem als Strafe oder für die Dauer der Strafverfolgung angeordnete Festhaltung eines Menschen in einem Gefängnis o. Ä; Strafe in Form einer Haft
Gebäude für Sträflinge, die zu einer Freiheitsstrafe mit leichteren Haftbedingungen verurteilt sind; strafe
Das Lockern, das Lockermachen, Weichmachen, Beweglichmachen; das Lockern, erleichterte, weniger strikte Handhabung von etw
Vollzugslockerung für Strafgefangene dergestalt, dass der Gefangene regelmäßig einer Beschäftigung außerhalb der Anstalt ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten nachgehen darf, sowie die einzelne und wiederholte Abwesenheit vom
Jmds. erneute Eingliederung in ein Ganzes, aus dem er für einige Zeit ausgeschieden war
Gemeinsame Besprechung, Beratschlagung; Erteilung eines Ratschlages
Erstaunen, Verwunderung (über etw. Unerwartetes), das Überraschtsein; plötzliches unerwartetes Geschehnis, Ereignis
Das Zurücksetzen, Benachteiligen (von jmdm.), schlechtere, nachteilige Behandlung (von jmdm.) im Vergleich zu anderen; das Benachteiligtwerden, Benachteiligtsein
Mit dem Abschluss eines Vertrages
Bestimmter Zeitraum, nach dessen Ablauf die Verjährung eintritt
Zeitpunkt, zu dem etw. einsetzt oder startet; erster Teil eines Zeitabschnitts, Anfangsphase
Letzter, äußerster Teil eines Raumes, einer Fläche, Stelle, wo sich ein Raum, eine Fläche nicht weiter erstreckt, wo es nicht weitergeht; letzter Zeitpunkt, letztes Stadium eines Geschehens
Verlangsamung, Störung oder Unterbrechung körperlicher und seelischer Funktionen; Beeinträchtigung des ungezwungenen, natürlichen Verhaltens, innere Unsicherheit, unfreies, verkrampftes Auftreten
Durch eigene Wahrnehmung, Erfahrung und durch Studium erworbene Fakten des Wissens, die Gesamtheit des Wissens um etw; Einsicht in etw., Erkenntnis
Mangelndes Wissen um etw., mangelnde Kenntnis auf einem bestimmten Gebiet
(berechtigte) Forderung; etw., jmdn. beanspruchen
Gesetzlich geregelte Voraussetzung, aus der sich ein Anspruch für ein Rechtssubjekt
Ein rechtlicher Einwand, mit dem jemand eine Forderung zurückweist.