Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit der zu beweisenden Tatsache
Wortschatz
C2
Mastery · 500 Wörter · 10 Seiten · 50 je Seite · mit Artikel, Aussprache und Beispiel. Deutsch → Englisch und Englisch → Deutsch.
Erklärung steht unten, getrennt, und wird nicht vorgelesen. der = blau · die = rot · das = grün
Recht
Einstellung bzw. Handlungsweise in einem Konflikt, die die Parteinahme für eine der am Konflikt beteiligten Personen oder Gruppen ausschließt
Verlegenheit, Schüchternheit; Voreingenommenheit
Grundsatz der Rechtsprechung, nach dem Gerichtsverhandlungen (mit bestimmten Ausnahmen) der Allgemeinheit zugänglich sein müssen
Der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Grundsatz, dass ein strafrechtlich Beschuldigter bis zum rechtskräftigen Nachweis der Schuld durch die Strafverfolgungsbehörden als unschuldig zu gelten hat; konkreter bzw. konkret geäußerter
Gerichtliche Prüfung, ob ein Gesetz, eine Satzung oder Verordnung mit höherrangigen Gesetzen (besonders mit der Verfassung) vereinbar ist; Überwachung und Überprüfung, ob ein Verhalten den sozialen oder moralischen Regeln entspricht
Rechtsbehelf, mit dem jmd. vor einem Verfassungsgericht eine Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte durch Akte der Staatsgewalt geltend machen kann
Das Proportionalsein; Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit
Handeln nach ausschließlich subjektivem Ermessen und nach eigenen Interessen unter rücksichtsloser Anwendung der Macht und unter Missachtung der Rechte anderer
Durch eine Rechtsordnung garantierte Verlässlichkeit in der Einschätzung, ob ein bestimmtes Handeln rechtmäßig oder rechtswidrig ist sowie die sich daraus ergebende Sicherheit und Kalkulierbarkeit der rechtlichen Folgen eines bestimmten
Bundesstaatliches Organisationsprinzip, bei dem ein Gesamtstaat aus einzelnen, begrenzt eigenständigen Teilstaaten besteht
Zeitraum, für den eine gesetzgebende Körperschaft, besonders ein Parlament, gewählt wird (und an den oft die Amtszeit der Exekutive gekoppelt ist)
Zustand eines Lebewesens, der es unempfänglich für bzw. unempfindlich gegen bestimmte Krankheitserreger macht; Unempfänglichkeit für äußere Einflüsse
Nachträgliche Billigung einer Maßnahme der Regierung, die das Parlament zuvor abgelehnt hatte; Straffreiheit des Abgeordneten in Bezug auf Äußerungen im Parlament
Eigenschaft, inkompatibel
Anzahl von Abgeordneten in einem Parlament, Menge an Anteilen an einem Unternehmen o. Ä., die keine Mehrheit darstellen, aber ausreichen, um bei Abstimmungen bestimmte Beschlüsse zu blockieren oder zu verhindern
Auftrag zur Ausführung einer fremden Angelegenheit; Auftrag zur juristischen Vertretung
Vereinigung, Zusammenschluss, Bündnis von einzelnen Personen oder Personengruppen (bei gleichzeitiger Übernahme wechselseitiger Verpflichtungen); Organisation, Vereinigung einer Vielzahl gleichgesinnter Personen, Gruppen, Unternehmen o.
Mit mehreren Richtern besetztes Entscheidungsgremium bei Gerichten höherer Instanz; leitendes Gremium an Hochschulen und Universitäten, Akademien, in Forschungsgemeinschaften, Stiftungen usw
Meist nicht heizbarer Raum, Nebenraum in einem Haus, einer Wohnung; meist nicht heizbarer Raum, Nebenraum in einem Haus, einer Wohnung zum Bewohnen
Nach Beratschlagung oder Überlegung getroffene, diese damit beendende und meist schriftlich festgehaltene Entscheidung mit einer gewissen Bindungskraft für den öffentlichen Bereich; nach (längerer) Überlegung) getroffene Entscheidung
Die Ursachen oder die Argumente, warum etwas so entschieden wird. Nicht der Erdboden.
Motto (in der Form eines Satzes), das prägend für das (eigene) Handeln ist oder als Richtschnur für das Handeln (einer Gruppe, einer Organisation usw.) dienen soll; in Satzform ausgedrückter, formulierter Leitgedanke
Einschränkender Effekt einer rechtlichen Verpflichtung auf die Handlungsfreiheit bei einer weiteren Entscheidung, vor allem die wirksame Bindung; die Fähigkeit, enge Verbundenheit zu erzeugen und aufrechtzuerhalten
Verwirklichung eines Rechtsanspruchs, einer gerichtlichen Entscheidung, Vollzug
Staatsorgan, das Gesetze festsetzt oder sanktioniert
Nach bereits erfolgter Fertigstellung vorzunehmende bzw. vorgenommene Veränderung zum Besseren hin; (Gewährleistungsrecht auf) Beseitigung des Mangels bei vorhergehender Bewirkung einer nicht pflichtgemäßen Leistung bei Kaufvertrag oder
Festgesetzte Zeitspanne, nach deren Ablauf etw. geschehen sein muss; (befristeter) Aufschub
Bevorzugte Stellung, die jmd., etw. gegenüber anderen Personen, Sachen einnimmt; das Recht, bei Begegnungen im Straßenverkehr (meist an Kreuzungen und Einmündungen) seinen Weg als Erster fortzusetzen
Auf ein gemeinsames Ziel gerichtete Tätigkeit mehrerer Partner, von denen jeder bestimmte Teilaufgaben übernimmt, Zusammenarbeit
Gespräch zwischen mindestens zwei Personen, Wechselrede
Das Vorlegen, Vorweisen; Muster für die Schaffung, Anfertigung von etw